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Bildungsschecks in NRW

Arbeitnehmern in Betrieben bis zu 250 Beschäftigten bzw. Freiberuflern, deren Unternehmen noch nicht länger als 5 Jahre besteht, die in NRW wohnen oder deren Arbeitsstelle in NRW liegt, können Bildungsschecks von der zuständigen Weiterbildungsberatungsstelle ausgestellt werden.

Mit dem Bildungsscheck wird die Hälfte der Fortbildungskosten, maximal 500 EURO, vom Land übernommen.

Reihenfolge der Antragstellung:

  1. Ausstellung des Bildungsschecks bei einer Weiterbildungsberatungsstelle
  2. Verbindliche Anmeldung zum betreffenden Kurs.
  3. Einreichung des Schecks beim Fortbildungsinstitut und Bezahlung der restlichen Kursgebühr.

Genauere Informationen finden Sie unter

www.bildungsscheck.nrw.de